Baugrundstück in einem Wohngebiet mit Bebauungsplan. Die Begrenzung der Traufhöhe ließ nur einen erhöhten Kniestock zu, so dass eine Belichtung der Dachgeschossräume über die Traufseite nicht möglich war. Damit ist nicht nur der Baukörper, sondern auch die innere Ordnung des Hauses weitgehend vorgegeben, da die Obergeschossräume an den Giebelseiten und die Treppe im Zentrum angeordnet werden müssen.
Raumbildung im Außenbereich durch Schaffung eines Winkels mit der Garage. Breit gelagerte Terrasse vor dem gesamten Wohnbereich. Vollständige Verglasung des Wohnraumes, darüber senkrechte Fensterschlitze mit Lamellenverschattung für Bäder und Ankleide. Reduzierter Baukörper.